Das Problem
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In vielen Satzungen von Genossenschaften gibt es
keine persönlichen Einladungen der Mitglieder zu Generalversammlungen. Die
Mitglieder werden nur noch über große Tageszeitungen eingeladen oder erfahren
die Termine über die Homepage der Genossenschaft.
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(FragestellerIn:
Mitglied einer überregionalen Energiegenossenschaft, 49)
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Die
Folge
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Sie erfahren nicht den Termin zur General- oder
Vertreterversammlung. Somit ist ihr gesetzlich
verbrieftes Recht auf Mitwirkung erheblich eingeschränkt oder gänzlich
aufgehoben. Das bestätigen die relativ
geringen Teilnehmerzahlen, besonders von großen Genossenschaften, die
überregional tätig sind.
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Unser Lösungsvorschlag
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Fast
jeder Bürger verfügt heute über eine eMail-Adresse. Lassen Sie sich –
möglichst vor Beginn der Mitgliedschaft – möglichst schriftlich - bestätigen,
dass man bereit ist, Sie per eMail über die Termine zu informieren. Auch wenn
man auf die Satzung verweist, dass die bestehende Satzung eine persönliche
Einladung nicht zulässt, kann man Sie zusätzlich per eMail informieren. Genossenschaftsmitglieder sollten mindestens den Standard erhalten, den Aktionäre auch haben. § 125 AktG. räumt Aktionären ein, dass sie verlangen können, elektronisch zur Hauptversammlung eingeladen zu werden ...
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Die mögliche Sicht der Genossenschaft
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Wenn wir alle Mitglieder persönlich einladen,
kostet das viel Geld (Postzustellung). Außerdem können wir nur über eine Bekanntmachung/Einladung
über eine Tageszeitung nachweisen, dass alle Mitglieder tatsächlich eingeladen wurden. Wir
riskieren dann Anfechtungen von Generalversammlungen.
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Unsere Hinweise zur Sicht der Genossenschaft
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Es ist
durchaus richtig, wenn eine Genossenschaft sicherstellt, dass ordnungsgemäß
eingeladen wurde. Aber es ist keine Genossenschaft eingeschränkt, Lösungen zu
finden, die beides sicherstellen: Nachweis der ordnungsgemäßen Einladung und
bestmögliche Information der Mitglieder.
Wer
sich dagegen sperrt, der scheint wirklich kein Interesse zu haben, dass viele
der Mitglieder auf einer Generalversammlung erscheinen.
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Die zusammenfassende Empfehlung
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Richten
Sie Ihren Wunsch sowohl an den Vorstand, wie auch an den Aufsichtsrat der
Genossenschaft. Sollte man – mit welcher Begründung auch immer – nicht bereit
sein, Sie persönlich zu informieren
(z.B. per eMail), sollten Sie nachdenklich werden. Versuchen Sie es dann
besser bei einer anderen Genossenschaft. Auch bei bereits bestehender
Mitgliedschaft, können Sie beantragen, künftig auch persönlich eingeladen zu
werden. Auf die Antwort können Sie gespannt sein. Wir sind es auch …
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Vertraulichkeitserklärung für Fragesteller: Wir sichern allen Fragestellern absolute Vertraulichkeit zu. Sie
können uns jedoch jederzeit davon entbinden.
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Hinweise für betroffene
Genossenschaften: In Abstimmung mit dem Fragesteller, bemühen wir uns in Einzelfällen –
soweit eine konkrete Genossenschaft betroffen ist - auch um
Klärung/Vermittlung direkt mit dieser Genossenschaft oder dem zuständigen
Prüfungsverband. Für den Ausbau eines starken Genossenschaftswesens und im
Interesse anderer Genossenschaften ist es notwendig, dass konkretes „Fehlverhalten“
konkret genannt wird….
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Miteinander baut auf
Vertrauen auf – Wo Vertrauen fehlt, tritt Misstrauen ein.
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Der Trend, sich an Genossenschaften zu beteiligen ist erfreulich positiv, Tendenz steigend. Weniger gut ist jedoch das Wissen über Genossenschaften und deren Angebote ("Produkte"). Wie findet man also die "richtige" Genossenschaft?" Wir empfehlen: Legen Sie stets den Nutzen fest, den eine Beteiligung für Sie haben soll. WIE Sie die "passende" Genossenschaft finden, dazu können unsere Hinweise nützlich sein. Sie können Sie uns gern auch direkt - möglichst per Mail - ansprechen.
Der Vergleich
Der GenossenschaftsVergleich soll vor allem dazu dienen:
A. Menschen ganz allgemein zu zeigen, wie einfach es sein kann, die für sie "richtige" Genossenschaft zu finden.
B. Menschen zu unterstützen, mit und in "ihrer" Genossenschaft optimal zusammen zu arbeiten.
C. Menschen - vor allem Mitglieder in Genossenschaften - zu informieren über neue Chancen und Wege im Genossenschaftswesen (Trend-Berichte).
D. Genossenschaften untereinander und miteinander vergleichbar zu machen.
E. Genossenschaften die Möglichkeit zu geben, sich selbst darzustellen und ihre Vorteile und Möglichkeiten zu präsentieren.
F. Die "Selbst-Auskunft" von Genossenschaften ist gut. Wer sie durch "neutrale Schiedsrichter" bestätigen kann, erhöht die Glaubwürdigkeit. "Neutral" sind z.B. Bestätigungen von Prüfungsverbänden, Ratings, Zertifizierungen oder ähnliche Begutachtungen.
G. Wir cooperieren mit allen Personen, Organisationen und Plattformen, die dazu beitragen können, das Genossenschaftswesen und die Mitgliederförderung nachhaltig positiv zu gestalten.
(Falls Sie einen passenden Prüfungsverband suchen, helfen wir Ihnen gern dabei - MMW Bundesverband der Cooperationswirtschaft e.V. ) Wir danken dem DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- u. Prüfungsverband e.V. für die fachliche Beratung)
11/01/2015
Einladung der Mitglieder zur Generalversammlung.
Eingestellt von
MMW - Menschen machen Wirtschaft - Bundesverband der Cooperations- u. Genossenschaftswirtschaft e.V..
um
10:00
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